Zahnzusatzversicherung kündigen: Was Sie beachten sollten
Zusatzversicherungen sollen Sie gegen hohe Zahnarztkosten absichern. Doch wie bei jeder Versicherung können sich die Konditionen ändern. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie bei einer Kündigung oder einem Wechsel achten sollten.
Inhaltsverzeichnis
Sie möchten Ihren dentolo Zahnschutz kündigen oder widerrufen? Erfahren Sie hier, welche Bedingungen gelten und welches Formular Sie nutzen können.
Das Wichtigste in Kürze
Wichtige Stichworte für die Kündigung einer Versicherung sind die Mindestvertragslaufzeit, die Kündigungsfrist, die Kündigung selbst und das Sonderkündigungsrecht.
Die Mindestvertragslaufzeit: Die Mindestlaufzeit der meisten Zahnversicherungs-Tarife beträgt 2 Jahre. Erst nach dieser Zeit kann die Police gekündigt werden. Sie sollten allerdings prüfen, ob sich die Mindestvertragslaufzeit auf Versicherungsjahre oder Kalenderjahre bezieht.
Die Kündigungsfrist: Eine Versicherung muss fristgerecht gekündigt werden. Normalerweise ist die Kündigungsfrist bei Zusatzversicherungen 3 Monate. Eine Kündigung muss also 3 Monate vor Ablauf eines Kalenderjahres beim Versicherer eingehen, ansonsten verlängert sich der Vertrag automatisch.
Die Kündigung: Sind alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt, können Sie Ihren Vertrag ohne Angabe von Gründen kündigen. Sie muss schriftlich per Mail, Post oder Fax erfolgen.
Das Sonderkündigungsrecht: Sie können Ihren Vertrag außerhalb der vorgesehenen Fristen kündigen, wenn eine Beitragerhöhung oder eine Leistungskürzung erfolgt.
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Was sollten Sie vor einem Wechsel oder einer Kündigung beachten?
Vor einer Versicherungskündigung sollten Sie sich ein bisschen Zeit nehmen und einige Dinge überprüfen.
Was bei einer Kündigung wichtig ist
Beachten Sie die Kündigungsfrist Ihres alten Tarifs
Sie sollten Ihre bestehende Zahnzusatzversicherung erst dann kündigen, wenn Sie eine geeignete Alternative gefunden haben. Vor der Kündigung müssen Sie unbedingt die Kündigungsfrist Ihrer alten Zusatzversicherung überprüfen. Viele Verträge haben eine Vertragslaufzeit von einem oder zwei Jahren. Erst zum Ende dieser Zeit ist ein Wechsel möglich.
Normalerweise muss eine ordentliche Kündigung mindestens drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit, bzw. des Versicherungsjahres erfolgen.
Bei einer Beitragserhöhung gibt es zusätzlich die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung. Nachdem Sie die Information über die Beitragsanpassung erhalten haben, haben Sie acht Wochen Zeit, um Ihren Vertrag zu kündigen.
Das Sonderkündigungsrecht
Sie können dieses Recht nutzen, wenn die Leistungen Ihres aktuellen Tarifs geändert werden oder wenn eine Beitragserhöhung stattfindet. In diesem Fall können Sie Ihren alten Vertrag innerhalb einer Frist von 2 Monaten ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie von der Veränderung in Kenntnis gesetzt wurden, außerordentlich kündigen.
Kündigen Sie den Vertrag schriftlich per Einschreiben
Der sicherste Weg für die Vertragskündigung ist schriftlich. Das Schreiben sollte per Einschreiben mit Rückschein an die Versicherungsgesellschaft geschickt werden. So haben Sie anschließend eine Eingangsbestätigung mit dem entsprechenden Zeitpunkt für Ihre Unterlagen. Ihr Schreiben sollte folgende Inhalte enthalten:
- Ihren Namen und Ihre Anschrift
- Ihre Versicherungsnummer
- Datum des Kündigungsschreibens
- Kündigung zum "nächstmöglichen Zeitpunkt" oder das genaue Datum angeben
- Ihre Unterschrift
Stolperfallen
Bei einem Wechsel der Zahnzusatzversicherung gibt es einige Stolperfallen, die Sie vermeiden sollten.
Sie möchten Kosten sparen
Häufig möchte man Kosten sparen oder die Versicherung hat die Beiträge erhöht. In diesem Fall sollten Sie genau abwägen, ob es eine Versicherung mit guten Konditionen zu einem günstigeren Preis gibt.
Wenn Sie Ihre Versicherung nur kündigen und nicht wechseln möchten, sollten Sie sich vor Augen führen, warum eine Zahnzusatzversicherung wichtig und sinnvoll ist:
- Die gesetzliche Krankenversicherung bezahlt Ihren Versicherten nur eine ausreichende und wirtschaftliche Versorgung.
- Beim Zahnersatz erhalten sie nur einen Festzuschuss.
- Bessere Leistungen müssen von Versicherten selbst bezahlt werden.
- Bei geplantem Zahnersatz haben gesetzlich Versicherte bei jeder Versorgung einen hohen Eigenanteil.
- Eine geeignete Zusatzversicherung kann entstehende Kosten übernehmen und für die Kosten von hochwertigeren Leistungen aufkommen.
Erfahren Sie hier, wann eine Zahnzusatzversicherung außerdem sinnvoll ist.
Prüfen Sie Ihren Tarif auf eine Altersrückstellung
Zusätzlich sollten Sie beachten, dass bei einem Vertragswechsel etwaige Altersrückstellungen verloren gehen. Bitte prüfen Sie Ihren alten Tarif auf eine Altersrückstellung. Diese ist bei den meisten Zahnzusatzversicherungen jedoch nicht Vertragsbestandteil. Enthält er eine Altersrückstelle, verlieren Sie diese bei einer Kündigung. Sie erhalten keine Rückerstattung.
Achten Sie auf einen lückenlosen Übergang
Eine neue Zahnzusatzversicherung sollte unmittelbar an die alte anknüpfen. Deshalb sollte vorab klar sein, dass der neue Anbieter Sie als Kunden versichern wird (Gesundheitsfragen). Im Zweifel sollten Sie hier auch Wartezeiten und Leistungsbegrenzungen beachten und ggfs. in der Übergangszeit bei Ihrem neuen und alten Versicherer versichert sein, damit Sie bei unvorhergesehenen Behandlungen abgesichert sind.
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Anstehende und laufenden Behandlungen
Mit einem guten Zustand Ihrer Zähne können Sie unbesorgt über einen Versicherungswechsel nachdenken. Auch vorhandener, intakter Zahnersatz ist bei einem Neuabschluss unproblematisch. Wenn also keine Zahnbehandlungen geplant sind, können Sie die Gesundheitsfragen der neuen Zahnzusatzversicherung leicht bestehen. Trotzdem sollten Sie darauf achten, ob eine Wartezeit bei dem neuen Versicherer entsteht und ob Sie in dieser Zeit selbst für unvorhersehbare Behandlungen (z.B. Unfälle) aufkommen müssen.
Wenn bereits Behandlungen geplant sind, ist es manchmal ratsam, diese vor Abschluss einer neuen Zahnzusatzversicherung durchführen zu lassen. Auch fehlende Zähne werden bei normalen Tarifen häufig nicht mit versichert. Alternativ gibt es Versicherungen ohne Gesundheitsfragen und ohne Wartezeit, die fehlende Zähne mitversichern und auch die Kosten geplanter Behandlungen übernehmen. Trotzdem sollten Sie den Versicherer vorab über die geplanten Behandlungen informieren, damit Sie sicher sein können, dass diese von der neuen Zahnzusatzversicherung bezahlt werden.
Wartezeit und Zahnstaffel
Beim Abschluss eines neuen Vertrages kann es zu einer erneuten Gesundheitsprüfung kommen. Diese sollten Sie wahrheitsgemäß beantworten.
Außerdem beinhalten viele private Zahnzusatzversicherungen Summenstaffeln oder Summenbegrenzungen. Deshalb sollten Sie unbedingt mehrere Tarife vergleichen. Manche Versicherer bieten Wechselkonditionen für Patienten mit einer Vorversicherung an. Bitte fragen Sie nach!
Das wichtigste Detail beim Tarifwechsel sind die enthaltenen Leistungen. Wenn Sie Ihre Zahnzusatzversicherung wechseln, müssen Sie unbedingt darauf achten, dass die Leistungen zu Ihrem individuellen Bedarf passen. Sollten Leistungsstaffeln und Wartezeiten im neuen Tarif enthalten sein, kann es sich lohnen, für die Übergangszeit zwei Zusatzversicherungen zu haben, um im Schadensfall abgesichert zu sein. Anschließend können Sie die alte Zahnzusatzversicherung zum geeigneten Zeitpunkt kündigen.
Der optimale Ablauf für einen Versicherungswechsel
Der optimale Ablauf für einen Versicherungswechsel beginnt immer mit der Entscheidungsfindung. Wenn Sie beschlossen haben, die Zahnzusatzversicherung zu wechseln, sollten Sie sich Zeit nehmen und mehrere Angebote sowie neue Anbieter vergleichen und genau prüfen, ob alle wichtigen Leistungen im neuen Tarif enthalten sind.
Anschließend müssen Sie die Kündigungskonditionen der alten Zusatzversicherung prüfen und Kündigung und Neu-Abschluss aufeinander abstimmen.
Checkliste
- Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist einhalten
- Schriftliche Kündigung am besten per Einschreiben
- Versuchen Sie Versicherungslücken zu vermeiden
- Kosten und Leistungen der unterschiedlichen Tarife vergleichen
- Altersrückstellung verfällt
- laufende oder geplante Behandlungen vor einem Wechsel abschließen
Zahnschutz von dentolo: Testsieger Stiftung Warentest
Mit der Zahnzusatzversicherung von dentolo sind Sie nicht nur Sie langfristig mit einer Kostenübernahme von bis zu 90% geschützt – dentolo setzt dabei auch auf einen TESTSIEGER-Tarif von Stiftung Warentest, der dieses Jahr erneut mit der Bestnote "SEHR GUT" (0,5) bewertet wurde.
Mit einer Zahnzusatzversicherung wie dentolo können Sie hohe Zahnarztkosten vermeiden. Diese Vorteile bietet Ihnen dentolo:
- 2 professionelle Zahnreinigungen pro Jahr inklusive
- Bis zu 100% Erstattung u.a. für Füllungen, Zahnersatz (u.a. Implantate, Kronen, Brücken)
- Zusatzleistungen inklusive u.a. Vollnarkose, 100% Unfall-Zahnschutz für Kinder bis 18 Jahre
- Monatliche Kündigung bei Nichtinanspruchnahme
- Keine Wartezeit – Leistung ab Tag 1
- Freie Zahnarztwahl – Noch mehr Leistung bei dentolo Zahnärzten
Häufige Patientenfragen
Kann man eine Zahnzusatzversicherung monatlich kündigen?
Nach der Mindestvertragslaufzeit sind einige Zahnzusatztarife zum Ende eines Monats kündbar. Hier gibt es jedoch individuelle Unterschiede, die Sie bitte Ihren Vertragsdetails entnehmen müssen. Andere Versicherungstarife sind zum Ende eines Versicherungsjahres mit einer Frist von 3 Monaten kündbar. Zum Ende der Mindestvertragslaufzeit gelten ebenfalls diese Regularien.
Wie schreibt man eine Kündigung für eine Zahnzusatzversicherung?
Unter Einhaltung aller Fristen, gehört in Ihre Kündigungsschreiben Ihr vollständiger Name, Ihr Anschrift, die Versicherungsnummer, das Datum Ihres Briefes, das Datum zu dem gekündigt werden soll und Ihre Unterschrift. Senden Sie Ihren Brief am besten per Einschreiben, damit Sie eine Eingangsbestätigung erhalten.