Zahnarztbesuch in der Corona-Krise: Müssen Sie Ihren Zahnarzttermin verschieben?
Da Covid-19 unser Leben weiterhin im Griff hat, machen sich Patienten Gedanken, darum, wie sich Zahnarzt-Besuche mit Abstandsregelungen verändert haben und was sie jetzt beachten müssen. Was ist, wenn Sie während einer Ausgangsbeschränkung Zahnschmerzen bekommen?
Inhaltsverzeichnis
Was ist das Coronavirus?
Covid-19 ist ein β-Coronavirus und ist in Deutschland schlicht als Corona bekannt. Nach SARS und MERS ist dieses Virus das dritte bekannte Coronavirus.
Wie wird das Virus übertragen und wie können Sie sich und andere schützen?
Das Coronavirus wird von Mensch zu Mensch durch Tröpfcheninfektion übertragen.
Deshalb lauten die aktuellen Empfehlungen:
- 1,5 bis 2 Meter Abstand zu anderen Personen halten
- unnötige soziale Kontakte vermeiden
- gründliches Händewaschen (mindestens 20-30 Sekunden, 2x Happy Birthday singen)
- Husten und Niesen in die Armbeuge und dabei Ihre Hände vom Gesicht fern halten
Warum ist Corona gefährlich für den Menschen?
Das Virus setzt sich in der Lunge fest und schädigt die Zellen, die für die Atmung zuständig sind. Diese Schädigung kann zu leichten Beschwerden, bis hin zu einer schweren Lungeninfektion führen.
Zahnbehandlungen finden trotz Corona-Krise statt
Die zahnärztliche Versorgung wird in Deutschland trotz Coronavirus aufrecht erhalten
In einigen Ländern werden nur noch Notfall-Behandlungen in den Zahnarztpraxen durchgeführt, in Deutschland ist das noch nicht der Fall. Zahnärzte zählen zu den systemrelevanten Berufen – deshalb soll die zahnärztliche Versorgung aufrecht erhalten werden. Dementsprechend haben die Zahnarztpraxen in den meisten Bundesländern normal geöffnet.
Zurzeit gilt, dass nur Behandlungen von Patienten mit Atemwegserkrankungen verschoben werden (Stand: 22.03.2020). Bei den übrigen Patienten sollen die normalen Hygienemaßnahmen getroffen werden und ausreichen, um Zahnarzt und Patient vor einer Übertragung Virus zu schützen.
Woher kommt die Verunsicherung bei Patienten und Zahnärzten?
So wie überall auf der Welt, werden auch bei den Zahnärzten zur Zeit Schutzbekleidung, Mund-Nasen-Schutz und Desinfektionsmittel knapp. Zusätzlich sorgt die Übertragung von Covid-19 über den Speichel und der geforderte Mindestabstand für Verunsicherung: Er kann bei einer Behandlung beim Zahnarzt nicht gewahrt und auch der Kontakt mit Speichel kann nicht vermieden werden. Um Sie und andere Patienten zu schützen, kann es deshalb vereinzelt zu dem Verschieben von Zahnarztterminen kommen.
Trotz der Verunsicherung und erhöhten Risiken geben Zahnärzte aktuell ihr Bestes, um Sie während dieser schwierigen Phase so gut es geht zu versorgen. Haben Sie deshalb bitte Verständnis dafür, falls Ihr Zahnarzt sich an Sie wendet und Ihre Zahnbehandlung zu Ihrer eigenen Sicherheit und zum Schutz anderer Patienten gegebenenfalls verschoben werden muss.
Natürlich gibt es Beschwerden, die in jedem Fall behandelt werden müssen und keinen Aufschub zulassen.
Aufschiebbar oder behandlungswürdig? Dann sollten Sie trotz Corona-Krise zum Zahnarzt
Mit diesen Beschwerden sollten Sie in jedem Fall zum Zahnarzt gehen
Es gibt einige Beschwerden, mit denen Patienten auch in Zeiten des Coronavirus auf jeden Fall zum Zahnarzt gehen sollten.
Zu diesen Beschwerden gehören:
- starke Zahnschmerzen,
- Schwellungen,
- Zahntrauma
- und fieberhafte Entzündungen
Auch wenn bei Ihnen zurzeit eine größere Behandlung durchgeführt wird und Sie beispielsweise ein Provisorium tragen, sollten Sie Ihren Zahnarzttermin weiterhin wahrnehmen können.
Falls Sie bereits unter einer dieser Beschwerden leiden oder sich zurzeit in einer größeren Behandlung befinden, empfehlen wir, telefonisch Ihre Zahnarztpraxis oder den zahnärztlichen Notdienst zu kontaktieren. Dort wird Ihnen mitgeteilt, ob Ihre Beschwerden unmittelbar oder erst zu einem späteren Zeitpunkt behandelt werden sollten.
Diese Termine sind unter bestimmten Bedingungen aufschiebbar
Generell gilt: Vermeiden Sie möglichst soziale Kontakte und bleiben Sie zu Hause! Dementsprechend folgen die meisten Patienten und Zahnärzte zur Zeit der Empfehlung der Bundesregierung, möglichst wenig Kontakt mit anderen Menschen zu haben. Dazu gehört auch, aufschiebbare Termine beim Zahnarzt auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.
Insbesondere bei bestehenden Infektionen, Atemwegserkrankungen oder dem (bestätigten) Verdacht auf eine Erkrankung mit dem Coronavirus sind folgende Behandlungen dringend aufzuschieben.
Zu den aufschiebbaren Terminen gehören vor allem:
- kosmetische Behandlung,
- Präparationen für Kronen und Brücken,
- Zahnreinigungen
- und kleine Füllungen.
Eine der genannten Behandlungen steht bei Ihnen bald an? Wenden Sie sich in diesem Fall telefonisch an Ihren Zahnarzt, um gemeinsam vorhandene Risiken gegen den aktuellen Nutzen abzuwägen.
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Wann Sie aktuell keine Zahnarztpraxis aufsuchen sollten
Unter bestimmten Bedingungen sollten Sie aufgrund des Coronavirus und der erhöhten Infektionsgefahr aktuell keine Zahnarzttermine wahrnehmen.
Verschieben Sie Ihren Zahnarzttermin, wenn Sie:
- Erkältungssymptome haben,
- unter Atemwegserkrankungen leiden,
- zu einer Risikogruppe zählen oder
- Kontakt zu einem bestätigten Coronavirus-Fall hatten.
Da alle Beschwerden und Behandlungen individuell zu beurteilen sind, empfehlen wir Ihnen, sich in jedem Fall telefonisch an Ihren Zahnarzt zu wenden. Er wird entscheiden, ob die Behandlung dringend ist oder aufgeschoben werden kann.
Was tun bei Zahnschmerzen während einer Ausgangsbeschränkung?
Covid-19 sollte Sie nicht davon abhalten, im Notfall Ihren Zahnarzt in der Praxis oder einen anderen Notdienst aufzusuchen. Denn Arztbesuche sind auch während einer Ausgangsbeschränkung oder einer Ausgangssperre wegen des Coronavirus weiterhin erlaubt. Sie sollten bei einer Kontrolle aber belegen können, dass Sie auf dem Weg in eine Praxis sind.
Weitere Informationen erhalten Sie in den entsprechenden Allgemeinverfügungen Ihres Bundeslandes/Ihrer Stadt.
Wir wünschen Ihnen alles Gute! Bleiben Sie gesund.
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