Zahnarzt-Kosten im Kostencheck: So viel zahlen Sie für Ihre Behandlung
Beim Zahnarzt wird es schnell teuer. Besonders bei ästhetisch anspruchsvollen Wünschen, wird Ihre Behandlung kostenintensiv. Im dentolo-Kostencheck prüfen wir für Sie die einzelnen Kosten.
Inhaltsverzeichnis
Diese Kosten übernimmt die gesetzliche Krankenkasse
Die gesetzliche Krankenkasse (GKV) übernimmt für viele Zahnbehandlungen einen Teil der Kosten. Die von der GKV bezahlten Leistungen erfüllen den Grundsatz ausreichend, wirtschaftlich und zweckmäßig. In vielen Fällen können Zähne unter diesen Voraussetzungen nicht erfolgreich behandelt werden oder Patienten wünschen sich eine hochwertigere Leistung. Diese hochwertigeren Behandlungen müssen Sie dann privat nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bezahlen.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen 100% der Kosten für
- halbjährliche Kontrollen,
- Zahnsteinentfernung (einmal im Jahr),
- Schmerzbehandlungen,
- Zahnextraktionen
- einfache Zahnfüllungen (z.B. aus Amalgam)
- Individualprophylaxe bei Kindern
- bis zum Alter von 15 Jahren die Kosten für Kunststofffüllungen im Seitenzahnbereich
- und Wurzelbehandlungen (diese reichen aber häufig nicht aus, um einen Zahn erfolgreich zu behandeln)
Zahnarzt-Kosten – für diese Behandlungen zahlen Sie beim Zahnarzt aus eigener Tasche
Für einige, vor allem hochwertige, Behandlungsmethoden zahlt die Krankenkasse einen Teil der Kosten. So auch beim Zahnersatz: Hier übernimmt die GKV 60 bis 75 % der Kosten für die Regelversorgung. Einen Überblick aller Behandlungen, bei denen Sie als Patient zuzahlen müssen, finden Sie unten.
Die Krankenkasse übernimmt bei folgenden Behandlungen jeweils nur einen Teil oder gar keine Kosten:
- Moderne Materialen zur Zahnfüllung bei kariösen Zähnen
- komplizierte Wurzelbehandlungen
- Professionelle Zahnreinigungen
- Zahnaufhellung
- hochpräzise Aufbissschienen (Knirscher-Schienen)
- Zahnkronen
- Zahnbrücken
- Zahnprothesen
- Zahnimplantate
Zahnarzt-Kosten: Was kosten die einzelnen Behandlungen beim Zahnarzt?
Was kostet eine Kunststoff-Füllung?
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt bei Zahnfüllungen die Kosten für eine Amalgamfüllung. Wünschen Sie ein hochwertigeres, zahnfarbenes Material, müssen Sie mit Kosten zwischen 40 € und 200 € rechnen. Bei kleineren Löchern sind diese Kompositfüllungen optimal.
Größere Defekte sollten mit einem Inlay versorgt werden. Die Kosten für Inlay-Behandlung können sich auf 350 € bis 550 € belaufen.
Bei Kindern unter 15 Jahren, Schwangeren, Stillenden und Patienten mit Niereninsuffizienz werden die Kosten für Kunststofffüllungen übernommen.
Was kostet eine Wurzelbehandlung?
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt einen Teil der Kosten für die Wurzelkanalbehandlung. Allerdings sind die Wurzelkanäle der Zähne sehr komplexe System, die fast nie mit den einfachsten Möglichkeiten gereinigt werden können. Deshalb entstehen bei Wurzelbehandlung oft Mehrkosten, die privat getragen werden müssen. Die zusätzlichen Maßnahmen sollten auch trotz Kostenaufwand in Betracht gezogen werden, da sie die Chancen auf einen Behandlungserfolg deutlich steigern.
Der Preis für die Wurzelbehandlung richtet sich nach der Anzahl der Wurzelkanäle und dem notwendigen Aufwand: Bei einem Wurzelkanal können Sie mit Kosten zwischen 100 € und 250 € rechnen. Zähne im Seitenzahnbereich haben bis zu 5 Wurzelkanäle. Somit ist es möglich, dass der Eigenanteil bei Zähnen im Seitenzahnbereich auf bis zu 1.000 € steigt. Bei spezialisierten Endodontologen können die Preise sogar höher sein.
Wie hoch ist der Preis für eine professionelle Zahnreinigung und ein Bleaching?
Eine professionelle Zahnreinigung sollte mindestens ein- bis zweimal pro Jahr durchgeführt werden, um Karies und Parodontitis vorzubeugen. Je nach Aufwand kostet eine PZR zwischen 80 € und 200 €. Tipp: Viele Krankenkassen erstatten mittlerweile einen Teil der Kosten der PZR.
Wer nach der Zahnreinigung noch eine Zahnaufhellung durchführen lassen möchte, muss mit einem Preis zwischen 250 € und 700 € rechnen. Der Preis ist abhängig von der gewählten Bleaching-Methode und vom Bleichmaterial. Die Kosten für eine Zahnaufhellung werden von der GKV nicht erstattet, da sie keinen medizinischen Nutzen hat und eine rein ästhetische Maßnahme ist.
Was kosten Aufbissschienen?
Patienten, die mit den Zähnen knirschen, haben häufig Beschwerden im Bereich der Kiefergelenke und in der umliegenden Muskulatur. Auch die Zähne sind von einem stärkeren Abrieb betroffen. Hier kann eine sogenannte "Knirscher-Schiene" Abhilfe verschaffen.
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für eine einfache Aufbissschiene, die mithilfe von Abdrücken im Labor hergestellt wird.
In manchen Fällen ist eine solche einfache Schiene aber nicht ausreichend. Um eine bessere Passung zu gewährleisten, muss eine zusätzliche Funktionsanalyse durchgeführt werden, deren Kosten nicht von der GKV bezahlt werden. Bei der Funktionsanalyse müssen Sie mit Kosten von 180 € bis 500 € rechnen.
Wie teuer ist Zahnersatz?
Gesetzlich Versicherte haben bei Zahnersatz fast immer einen Eigenanteil. Dieser wird mit dem Heil- und -Kostenplan ermittelt. Je nach Vollständigkeit des Bonusheftes übernimmt die GKV 60 % bis 75 % der Kosten für die Regelversorgung. Diesen Zuschuss nennt man Festzuschuss.
Zahnersatz: Welche Zahnarzt-Kosten übernimmt die Krankenkasse?
Die Regelversorgung
Bis 2005 galten Prozentsätze bei den Krankenkassen für neuen Zahnersatz. Seit 2005 werden neue Versorgungen in der Zahnmedizin nur noch mit geregelten Festzuschüssen berechnet. Dieses neue System orientiert sich vorrangig am aktuellen Ist-Zustand Ihrer Zähne.
Der aktuelle Zahnstatus wird als Befund im Heil- und Kostenplan für die gesetzlichen Kassen durch Ihren Zahnarzt festgehalten. Jeder zahnärztliche Befund sieht eine entsprechende Regelversorgung bei den gesetzlichen Krankenkassen vor. Diese muss laut Sozialgesetzbuch ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Der Festzuschuss entspricht ca. 60 Prozent der Kosten dieser Versorgung. Dies ist die preiswerteste Lösung beim Zahnersatz.
Beispiel: Ein Zahnbefund könnte beispielsweise ein erhaltungswürdiger Backenzahn mit großen Substanzdefekten sein. Die Regelversorgung für diesen Befund wäre eine Krone aus Nichtedelmetall ohne Keramikverblendung. Die Leistung der Kasse liegt in diesem Beispiel bei etwa 180 Euro. Es verbleibt ein Eigenanteil von etwa 120 Euro.
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Alternativen zur Regelversorgung
Sie können sich allerdings neben dieser Regelversorgung auch für eine andere Variante entscheiden.
Die gleichartige Versorgung: Bei der sogenannten gleichartigen Versorgung handelt es sich um die Regelversorgung mit zusätzlichen zahnärztlichen und zahntechnischen Leistungen. Dies können zum Beispiel Kronen mit zusätzlichen Keramikverblendungen sein, die von der Kasse nicht übernommen werden. Der Patient erhält dann nur den Zuschuss für unverblendete Krone, nicht für die Keramikkrone. Belaufen sich die Kosten für eine Keramikkrone im Seitenzahnbereich beispielsweise auf 500 €, erhalten Sie weiterhin den Zuschuss für die Nichtedelmetallkrone von 180 €. Alle übrigen Kosten müssen Sie selbst bezahlen.
Die andersartige Versorgung: Die andersartige Versorgung weicht komplett von der Regelversorgung ab. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn anstatt einer herausnehmbaren Prothese Implantate gesetzt werden. Der gesetzlich Versicherte erhält hier nur den Zuschuss für die Prothese.
Erfahren Sie hier, wie sich Zahnersatz Kosten zusammensetzen
Wie viel zahlen Patienten für Zahnersatz?
Wie viel kostet eine Zahnkrone?
Wenn ein Zahn mit einer Füllung nicht mehr behandelt werden kann, muss eine Krone eingesetzt werden.
Die Kosten für eine Zahnkrone sind abhängig von:
- der Art der Krone (Teilkrone/Vollkrone)
- dem Material (Metall/Keramik)
- den Laborkosten
Entscheiden Sie sich für eine silberne Krone aus Nichtedelmetall, übernimmt die Krankenkasse mindestens 60 % der Kosten. Wünschen Sie sich eine hochwertigere Versorgung, erhalten Sie immer noch einen Zuschuss von 60% der Kosten für eine Nichtedelmetallkrone. Die übrigen Kosten müssen Sie selbst bezahlen.
Einen Überblick über die Preise finden Sie in der nachfolgenden Tabelle.
Kronenart | Kosten Eigenanteil |
---|---|
Krone mit Teilverblendung | 400 bis 600 € |
Keramische Teilkrone | 400 bis 800 € |
Vollkeramik-Krone | 700 bis 1.000 € |
Goldkrone | 500 bis 700 € |
Unverblendete Metallkrone (Vollgusskrone) | 250 bis 400 € |
Wie teuer ist eine Zahnbrücke?
Kleinere Zahnlücken können durch Zahnbrücken geschlossen werden. Hierfür werden die beiden Zähne neben der Lücke für eine Krone beschliffen und zwischen Ihnen wird ein Brückenglied befestigt.
Wie bei Kronen sind die Zahnbrücken-Kosten abhängig von:
- der Art der Krone (Teilkrone/Vollkrone)
- dem Material (Metall/Keramik)
- den Laborkosten
Auch bei Brücken übernimmt die GKV mindestens 60 % der Kosten für die Regelversorgung. Mindestens 40 % des Preises und darüberhinaus gehenden Honorare für hochwertigeren Zahnersatz muss der Versicherter selbst bezahlen.
Für eine dreigliedrige Brücke im Unterkiefer-Seitenzahnbereich können Sie mit folgenden Kosten rechnen:
Material | Kosten |
---|---|
Nicht-Edelmetall | 500 € - 800 € |
Nicht-Edelmetall teilverblendet mit Keramik | 800 € - 1200 € |
Nicht-Edelmetall vollverblendet mit Keramik | 900 € - 1300 € |
Vollkeramik | 1100 € - 1900 € |
Wie teuer sind Zahnprothesen?
Wie bei jedem Zahnersatz erstattet die Krankenkasse 60 % der Kosten für die Regelversorgung, die sich bei Zahnprothese nach der Lokalisation der fehlenden Zähne richtet.
Bei Zahnprothesen unterscheidet man zwischen:
- Vollprothesen: Sie ersetzen die Zähne eines ganzen Kiefers und kosten zwischen 400 € und 600 €.
- Teilprothesen mit Klammern (Modellgussprothesen): Sie ersetzen die fehlenden Zähne und werden über Klammern an den Restzähnen befestigt. Teilprothese kosten zwischen 500 € und 700 €.
- Teleskopprothesen: Teleskopprothesen werden über Teleskopkronen an den Restzähnen befestigt. Sie sitzen sehr stabil und sind technisch aufwändig. Eine Teleskopprothese mit 2 Teleskopen ist meist mit Kosten in Höhe von 1.200 € bis 1.500 € verbunden.
Was kosten Implantate?
Zahnimplantate sind ein andersartiger Zahnersatz. Bei einer Einzelzahnlücke erstattet die GKV den Festzuschuss für eine Brücke der Regelversorgung. Die Kosten für die Implantation und alle verbundenen Maßnahmen (z.B. ein Knochenaufbau) sind privat zu begleichen.
Ein Zahnimplantat kostet Sie ungefähr zwischen 1.400€ und 2.200€ pro Zahn.
Kostenfaktoren | € |
---|---|
Zahnarzthonorar (GOZ) | ca. 900€ |
Zahnarzthonorar (BEMA) | ca. 100€ |
Material & Laborkosten | ca. 850€ |
Voraussichtlicher Festzuschuss der Krankenkasse | ca. 380€ |
Ihr voraussichtlicher Eigenanteil | ~ 1.470€ |
Häufig wird ein herausnehmbarer Zahnersatz auf mehreren Implantaten befestigt. In der unten stehenden Tabelle finden Sie einen Überblick über mögliche Kosten.
Implantat-Arten | € |
---|---|
Zahnimplantat für einen einzelnen Zahn | ca. 1.400 bis 2.200 € |
Herausnehmbarer Zahnersatz auf 2 Implantaten | ca. 3.500 bis 4.200 € |
Herausnehmbarer Zahnersatz auf 4 Implantaten | ca. 7.300 bis 13.000 € |
Fester Zahnersatz auf 6 bis 8 Implantaten | ab ca. 15.000 € |
Fester Zahnersatz mit All-on-4 | ab ca. 13.000 € |
Wie viel kostet eine Vollnarkose?
Bei Kindern oder Patienten mit großer Zahnarzt-Angst ist die Zahnbehandlung nur unter einer Vollnarkose möglich. Aber auch Lachgas oder ein Dämmerschlaf sind gute Möglichkeiten, eine Behandlung ohne Angst zu bewältigen.
Bei Kindern wird die Behandlung in Narkose oder unter Lachgas in den meisten Fällen von der gesetzlichen Krankenkasse getragen. Angstpatienten hingegen müssen diese Kosten selber bezahlen.
Narkoseart | € |
---|---|
Vollnarkose | ca. 150 bis 500 € (je nach Dauer) |
Lachgas | ca. 80 bis 150 € |
Dämmerschlaf | ca. 100 bis 200 € |
Zahnarzt Kosten: Wie Sie beim Zahnarzt erheblich Geld einsparen
Zahnarzt Kosten sparen mit Bonusheft: Durch regelmäßige Vorsorgen Geld sparen
Wer sich regelmäßig und rechtzeitig um seine Zähne kümmert, kann hohe Beträge vermeiden. Denn je länger die eigenen Zähne gesund sind, umso länger benötigen Sie keine teure Behandlung. Um eine hohe Zahngesundheit beizubehalten, sind regelmäßige halbjährliche Kontrollen beim Zahnarzt notwendig. Lassen Sie sich alle Kontrollen in Ihrem Bonusheft dokumentieren.
Das Bonusheft gilt bei den gesetzlichen Krankenkassen als Nachweis über die Bereitschaft der Patienten, regelmäßige Vorsorge-Untersuchungen beim Zahnarzt durchgeführt zu haben. Nach 5 Jahren erhalten Sie einen zusätzlichen Bonus von 10 Prozent auf den Zuschuss für Zahnersatz. Das heißt dieser steigt von 60 auf 70 Prozent. Nach 10 Jahren erhalten Sie einen Bonus von 15 Prozent.
Die Härtefallregelung: Finanzielle Hilfe im Extremfall
Die gesetzliche Krankenversicherung befreit Versicherte von ihrem Eigenanteil, wenn dieser eine unzumutbare Belastung darstellt.
Der Härtefall tritt dann in Kraft, wenn die monatlichen Bruttoeinnahmen max. 1.358 Euro betragen oder wenn der Patient bestimmte Sozialleistungen erhält. Dann wird der Festzuschuss verdoppelt, wodurch die Behandlungskosten für die Regelversorgung vollständig übernommen werden. Der notwendige Zahnersatz kann also trotz des geringen Einkommens angefertigt werden.
Die Einkommensgrenze ist nicht starr geregelt. Das heißt, dass auch diejenigen einen Extrazuschuss erhalten können, die ein etwas höheres Bruttoeinkommen haben. Die Prüfung der Härtefallregelung kann mit dem Heil- und Kostenplan beantragt werden.
Übernahme der Zahnarzt-Kosten durch eine Zahnzusatzversicherung
Kosten, die über den Festzuschuss hinausgehen, können durch zusätzliche private Zahnzusatzversicherungen übernommen werden. Dies sind keine Pflichtversicherungen, wie beispielsweise gesetzliche oder private Krankenversicherungen. Zahnzusatzversicherungen werden auf freiwilliger Basis privat abgeschlossen.
Die monatlichen Kosten für eine Zahnzusatzversicherung variieren zwischen 5 und 55 €.
Frühzeitig, also vor der ersten Zahnlücke, über eine Zusatzversicherung nachzudenken, kann erheblich Geld einsparen. Denn eine gute Versicherung übernimmt bis zu 80 oder 90 Prozent des Eigenanteils für Ihren neuen Zahnersatz.
Aber Achtung: Die Beiträge der Versicherungen werden nach Alter und manchmal auch nach aktuellem Zustand Ihres Gebisses berechnet. Außerdem gibt es große Unterschiede im Leistungskatalog der Zusatzversicherungen, weshalb sich ein Vergleich der Angebote lohnt.
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