Wurzelbehandlung Kosten: Wann die Kasse zahlt
Eine Wurzelbehandlung oder auch Wurzelkanalbehandlung genannt, ist ein Zahn mit Karies befallen, verursacht das starke Schmerzen. Aber wer zahlt die Kosten bei einer Wurzelbehandlung? Schaffen Sie sich hier einen Überblick über Wurzelbehandlung Kosten, Kassentarif und Privatleistungen.
Inhaltsverzeichnis
Was passiert bei einer Wurzelkanalbehandlung?
Die Wurzelbehandlung ist ein Versuch der Erhaltung eines tief durch Karies zerstörten Zahns. Ist das Nervengewebe im Zahninneren mit Karies-Bakterien befallen, dringen diese Bakterien bis in die Zahnwurzel ein und können den umliegenden Knochen befallen. Es entsteht eine Entzündung an der Wurzelspitze, die sich häufig in Schmerzen äußert.
Zahnärzte entfernen während der Wurzelbehandlung unter Betäubung das Zahnmark bzw. die Zahnnerven aus den Wurzelkanälen. Sie desinfizieren diese und füllen die Wurzelkanäle mit speziellen Wurzelfüllungsmaterialien dicht ab. Häufig sind für die Behandlung mehrere Termine notwendig.
Kosten der Wurzelbehandlung erstatten lassen
Kosten der Wurzelbehandlung: Wann zahlt die gesetzliche Krankenkasse?
Sobald abzusehen ist, dass der betroffene Zahn erhalten werden kann, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die Wurzelkanalbehandlung.
Je tiefer und gründlicher die Wurzelkanäle gesäubert werden, desto weniger Bakterien können in den Kanälen verbleiben. Gut gereinigte Wurzelknäle werden anschließend mit Wurzelfüllungsmaterialien abgedichtet. In diesem Fall kann das Risiko einer weiteren Entzündung und eines erneuten Eingriffes minimiert werden. Somit ist die Desinfektion und die Abdichtung bis an die Wurzelspitze des Zahns ein wichtiges Kriterium für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse. Für Backenzähne gelten speziellere Richtlinien.
Trifft eine dieser Situationen für Ihren Zahn zu, zahlt die Krankenkasse Ihre Kosten für die Wurzelkanalbehandlung:
- Eine ansonsten geschlossene Zahnreihe bleibt erhalten
- Das Fehlen des letzten Zahns im Kiefer kann verhindert werden
- Der betroffene Zahn trägt einen bestehenden, funktionstüchtigen Zahnersatz
Wann ist eine Wurzelbehandlung keine Kassenleistung?
Es gibt Zähne mit stark gekrümmten Wurzeln oder Wurzelkanäle, die frühzeitig blind enden. Bei der herkömmlichen Wurzelbehandlung arbeiten Zahnärzt:innen meist in einem nicht sichtbaren Bereich mit sehr feinen Instrumenten.
Kommt es bei dieser Behandlung zu Schwierigkeiten aufgrund von anatomischen Verhältnissen oder Komplikationen, werden die Kosten nicht mehr über die gesetzliche Krankenkasse abgerechnet.
Oftmals sind zusätzliche Maßnahmen notwendig, um den Zahn zu erhalten. Diese Leistungen bezahlt die gesetzliche Krankenversicherung nicht. Der Eingriff wird zur Privatleistung. Auch wenn oben genannte Regeln für Backenzähne zutreffend sind, greift der Kassentarif nicht.
Wie hoch ist der Eigenanteil bei einer Wurzelbehandlung?
Der Aufwand bei einer Wurzelbehandlung ist sehr groß. Daraus folgen entsprechend hohe Kosten.
Ihr Eigenanteil: Je nach Zahn und Komplexität der Behandlung entstehen bei der Anwendung moderner Techniken Kosten von 50 bis 200€ pro Zahnwurzel, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden.
Wird der Zahn als nicht erhaltungswürdig eingestuft oder kommt es während des Eingriffes aufgrund von besonderen anatomischen Verhältnissen zu Komplikationen, müssen Sie die Kosten komplett selbst tragen, auch wenn Sie trotz schlechter Prognose einen Erhaltungsversuch starten möchten.
Müssen Sie die Kosten der Wurzelbehandlung komplett selbst bezahlen, weil die Kassen-Richtlinien nicht erfüllt werden, können Sie bei einem Backenzahn mit vierstelligen Beträgen rechnen. Lassen Sie sich in diesem Fall einen Kostenvoranschlag erstellen.
Kassentarif oder private Kosten: Hier trägt die Krankenkasse die Kosten der Wurzelbehandlung nicht
Ist ein Zahn durch anatomische Verhältnisse schwer aufzubereiten, sind modernere Techniken notwendig als die gesetzliche Krankenkasse vorsieht. Diese Behandlungen müssen Sie aus eigener Tasche bezahlen.
Wurzelbehandlung Kosten jetzt absichern
Die folgenden Behandlungen sind für Ihre Zähne medizinisch sinnvoll, jedoch nicht im gesetzlichen Kassentarif enthalten:
Ein OP-Mikroskop:
- Zur besseren und tieferen Einsicht (bei stark gekrümmten Zähnen)
- Bei frühzeitigen Kanal Enden
- Bei Wurzelkanälen, die sich vereinigen
- bei sehr großen Kanälen und nach unten weit offenen Zähnen
Andere Behandlungsmethoden:
- Elektronische Wurzellängenmessungen
- Elektrophysikalisch und –chemische Spülungen zur besseren und länger anhaltenden Desinfektion der Wurzelkanäle
- Thermisch erwärmte Wurzelkanal-Füllungsmaterialien
Sprechen Sie vor der Wurzelbehandlung mit Ihrem Zahnarzt über zusätzlich anfallende Kosten.
Sollten trotz aller Kosten und Mühen weiterhin Schmerzen und Entzündung am betroffenen Zahn bleiben, bleibt als letzter Versuch eine Wurzelspitzenresektion.
Bei der Wurzelspitzenresektion (WSR) wird in einem kleinen chirurgischen Eingriff die Wurzelspitzen mit dem umliegenden entzündeten Gewebe entfernt. Anschließend wird der Kanal von unten bakteriendicht verschlossen.
Wurzelspitzenresektion Kosten: Wann zahlt die Kasse?
Die Wurzelspitzenresektion ist unter den gleichen Voraussetzungen eine Leistung der Krankenkasse, wie die Wurzelbehandlung selbst. Sie übernimmt die Behandlung unter folgenden Gegebenheiten:
- Eine ansonsten geschlossene Zahnreihe bleibt erhalten
- Das Fehlen des letzten Zahns im Kiefer kann verhindert werden
- Der betroffene Zahn trägt einen bestehenden, funktionstüchtigen Zahnersatz
Nur wenn Sie hochwertigere Leistungen wünschen, können bei der Wurzelspitzenresektion Kosten auf Sie zukommen. Dies wäre zum Beispiel ein spezieller Verschluss der abgetrennten Wurzel.
Zahnzusatzversicherung: Übernimmt sie die Wurzelbehandlung Kosten?
Nicht alle Zahnzusatzversicherungen decken die gesamten Kosten der Wurzelbehandlung ab. Es lohnt sich hierfür, die verschiedenen Tarife zu vergleichen. Beachten Sie, dass die meisten Zahnzusatzversicherungen nur für Behandlungen aufkommen, die nicht bereits bei Vertragsabschluss bekannt waren. Die Zahnzusatzversicherung von dentolo bietet Ihnen die Möglichkeit, sich bis zu 6 Monate rückwirkend zu versichern. Selbst bei empfohlenen oder laufenden Behandlungen greift Ihr Zahnschutz und sichert sie finanziell ab.
Unser Tipp: Bis zu 100% rückwirkende Erstattung der Kosten für zukünftige und bereits angeratene Wurzelbehandlungen
Beim Zahnarzt kann es schnell teuer werden. Eine Zahnzusatzversicherung schont Ihren Geldbeutel und übernimmt die Kosten für Wurzelbehandlungen, Zahnkronen, Füllungen, Zahnimplantate, Zahnprothesen & vieles mehr.
Die Zahnzusatzversicherung von dentolo ging in diesem Jahr erneut als einer der Testsieger der Stiftung Warentest hervor.
Folgende Vorteile bietet Ihnen dentolo:
- Ohne Wartezeit rückwirkend abgesichert (bis zu 6 Monate): Auch bei angeratenen oder laufenden Behandlungen und fehlenden Zähnen
- Bis zu 1.500 Euro AKUT-Soforthilfe (50% im ersten Jahr)
- Bis zu 100% Erstattung für 2 professionelle Zahnreinigungen pro Jahr
- Bis zu 100% Erstattung u.a. für Füllungen, Zahnersatz (u.a. Implantate, Kronen, Brücken)
- Zusatzleistungen inklusive u.a. Vollnarkose, 100% Unfall-Zahnschutz für Kinder bis 18 Jahre
- Monatliche Kündigung bei Nichtinanspruchnahme
- Keine Wartezeit – Leistung ab Tag 1
- Freie Zahnarztwahl: Bei dentolo Zahnärzt:innen erhalten Sie je nach Tarif höhere Erstattungsleistungen als bei Zahnärzt:innen außerhalb des Netzwerks
Zahnzusatz-Beitrag berechnen >
Häufige Patientenfragen
Warum benötige ich eine Wurzelbehandlung, obwohl ich keine Schmerzen habe?
Es kommt vor, dass das Nervengewebe im Zahninneren unbemerkt abstirbt. Das hat den Vorteil, dass keine Schmerzen entstehen. Allerdings bildet sich nach einiger Zeit chronisches Entzündungsgewebe im Kieferknochen. Mit diesem Entzündungsgewebe verhindert der Körper, dass sich Bakterien aus dem Zahn im Körper ausbreiten können. Damit dieses Gewebe ausheilen kann und keine Bakterien aus dem toten Nervengewebe in den Körper gelangen, sollte der Zahn durch eine Wurzelbehandlung gereinigt und verschlossen werden. Alternativ kann der betroffene Zahn entfernt werden.
Warum muss ich einen Teil der Behandlung selbst bezahlen?
Die meisten Zähne können mit den Maßnahmen, die die gesetzliche Krankenkasse bezahlt, nicht ausreichend desinfiziert werden. So können sich anschließend verbliebene Bakterien vermehren und erneut zu Beschwerden führen.
Ist mein Zahn nach der Wurzelbehandlung "tot"?
Es heißt häufig, dass ein Zahn nach der Wurzelbehandlung "tot" ist. Das ist allerdings nur halb richtig. Zähne werden von Innen über das Zahnmark und von Außen über den Zahnhalteapparat versorgt. Nach der Behandlung entfällt die Versorgung von Innen, die äußere Versorgung bleibt erhalten.
Was kommt nach der Wurzelbehandlung?
Da dem Zahn nach der Wurzelbehandlung die Druckrezeptoren im Inneren fehlen, kann dieser beim Beißen auf harte Nahrungsmittel den entsprechenden Druck schlechter weiterleiten. Dadruch kann mehr Druck auf den Zahn ausgeübt werden, als er aushält. Aus diesem Grund neigen wurzelbehandelte Zähne zu Frakturen. Um diese zu vermeiden, sollten wurzelbehandelte Zähne mit einer Krone oder Teilkrone versorgt werden. Diese verteilt den Druck gleichmäßiger und reduziert das Bruch-Risiko. Zerbrochene Zähne können oftmals nur noch entfernt werden.
Bekomme ich während oder nach der Wurzelbehandlung Schmerzen?
In seltenen Fällen entstehen während der Behandlung Schmerzen. Diese lassen sich durch eine zusätzliche Betäubung allerdings gut behandeln. Sollte die Betäubung gar nicht wirken, ist es möglich den Zahn erst einmal mit einem entzündungshemmenden Medikament zu versorgen. Die Behandlung muss dann zu einem späteren Termin fortgesetzt werden.
Auch nach der Wurzelbehandlung kann der Zahn schmerzen. Bei leichten Schmerzen helfen, je nach Verträglichkeit, Schmerzmittel. Bitte informieren Sie ich bei Ihrem Zahnarzt/Ihrer Zahnärztin über das geeignete Medikament. Treten nach der Behandlung starke Schmerzen oder Schwellungen auf, sollten Sie sich kurzfristig noch einmal in der Zahnarztpraxis vorstellen
Warum kann nicht jeder Zahn durch eine Wurzelbehandlung gerettet werden?
Grundsätzlich kann man jede Zahnwurzel wurzelbehandeln. Allerdings ergibt das nur Sinn, wenn der Zahn noch ausreichend Substanz hat, um anschließend mit einer Füllung und einer Krone versorgt zu werden, sodass Sie ihn wieder benutzen können. Ist der Zahn zu tief zerstört, sollte er entfernt werden. Außerdem gibt es Zähne, die ein so verzweigtes Kanalsystem haben, dass nicht alle Bereiche genügend gereinigt werden können. Entstehen immer wieder bakterielle Entzündung, ist die Zahnentfernung manchmal die einzige Option.