Vollnarkose beim Zahnarzt – Kosten, Ablauf, Anwendungsbereich
Eine Vollnarkose beim Zahnarzt ermöglicht es, angstfrei durch die Behandlung zu gehen und sich entspannter in den Behandlungsstuhl zu setzen. Doch wann ist eine Allgemeinanästhesie sinnvoll und für wen ist sie geeignet?
Inhaltsverzeichnis
Ist eine Vollnarkose beim Zahnarzt sinnvoll?
Über 5 Millionen Menschen in Deutschland bekommen eine Gänsehaut, Schweißausbrüche und weiche Knie, wenn sie nur daran denken: An den Zahnarztgeruch, den Behandlungsstuhl oder das Geräusch vom Bohrer.
Den Besuch beim "Zahnklempner" assoziieren viele Menschen mit Angst. Besonders schlechte Erfahrungen aus der Kindheit beeinflussen uns als Erwachsene – damals waren die zahnmedizinischen Methoden allerdings noch nicht so sanft wie heute. Eine Vollnarkose kann Abhilfe schaffen und ist in manchen Fällen sinnvoll.
Wer übernimmt die Kosten einer Vollnarkose beim Zahnarzt?
Die Kosten für eine Vollnarkose für therapeutische Maßnahmen an Zähnen müssen Sie fast immer selbst tragen. Gleiches gilt für die Behandlung mit Lachgas, denn auch hier findet eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse nicht statt und die Rechnung müssen Sie aus der eigenen Tasche bezahlen.
Wie viel kostet eine Vollnarkose beim Zahnarzt?
Die Kosten einer Narkose richten sich generell nach der Dauer der operativen Maßnahme. Je nach Umfang und Schwierigkeit variieren die Kosten je nach Fall. So fallen für einen einstündigen zahnmedizinischen Eingriff durchschnittlich ca. 250-300 Euro an – ohne den Zuschuss der gesetzlichen Krankenkasse.
Die genaue Höhe der Kosten setzt sich individuell aus unterschiedlichen Faktoren zusammen:
- Art, Dauer und Umfang der geplanten Maßnahme
- Voruntersuchungen
- Gewähltes Narkoseverfahren und den eingesetzten Medikamenten
- Honorar für die zahnärztliche Behandlung
- Kosten für Anästhesisten und das Team
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Wann übernehmen gesetzliche Krankenkassen die Kosten für die Vollnarkose beim Zahnarzt?
Es gibt Situationen, in denen eine Vollnarkose beim Zahnarzt medizinisch absolut notwendig ist und die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten auch übernehmen. Zum Beispiel übernimmt die gesetzliche Krankenkasse bei Kindern häufig die Kosten für die Narkose. Auch bei der Entfernung komplizierter Weisheitszähne oder bei psychischen Erkrankungen gibt es eine Chance auf eine Kostenerstattung.
Eine Allgemeinanästhesie für Zahnbehandlungen, die gewünscht, jedoch nicht zwingend notwendig ist, wird von der Krankenkasse nicht übernommen.
Allerdings erstatten einige moderne Zahnzusatzversicherungen wie dentolo Versicherten die Kosten für Hypnose, Lachgas, Vollnarkose und Akupunktur.
In welchen Fällen ist eine Vollnarkose für Zahnbehandlungen sinnvoll?
Vollnarkose bei schweren Behandlungen
Zahnbehandlungen können ganz verschiedener Art sein. Es gibt leichte und kurze Maßnahmen, für die Patienten entweder keine oder nur eine lokale Betäubung (Lokalanästhesie) benötigen oder wünschen. Bei schweren Behandlungen, wie langen und/oder aufwendigen Operationen an Zähnen, Wurzeln oder Kiefer kann eine Allgemeinanästhesie sinnvoll sein.
Ein häufiges Beispiel ist die Operation zur Setzung von Zahnimplantaten in den Ober- oder Unterkiefer. Auch das Ziehen von gleich mehreren Weisheitszähnen gehört zu einer üblichen operativen Maßnahme, die unter Vollnarkose durchgeführt werden kann. Eine örtliche Betäubung stößt bei Weisheitszähnen oder der Implantation mehrerer Implantate oft an ihre Grenzen. Sie wirkt nicht effektiv genug oder kommt aufgrund einer Vorerkrankung oder Allergie gegen die eingesetzten lokalen Betäubungsmittel erst gar nicht in Betracht. Auch in solchen Fällen kann eine Allgemeinnarkose in der Zahnarztpraxis erforderlich sein.
Vollnarkose bei Zahnarzt-Phobie
Unabhängig von Art oder Umfang der Zahnbehandlung gibt es auch psychische Gründe, die für eine Allgemeinnarkose beim Zahnarzt sprechen.
Das bewusste Erleben einer Zahnbehandlung kann schon Tage vor dem Zahnarzttermin für psychischen Stress, Angst oder Belastung sorgen, gerade weil man sich auf dem Behandlungsstuhl hilflos und ausgeliefert vorkommt. Diese immer wiederkehrenden schlechten und unangenehmen Gedanken machen den zukünftigen Besuch bei Dr. med. dent. nicht einfacher, sondern steigern das Unwohlsein, die Angst und den Fluchtreflex.
Für Patienten, die unter einer solchen psychologischen Angststörung vorm Zahnarzt oder Zahnarztphobie leiden (auch Dentalphobie genannt), kann eine Vollnarkose der einzige Weg sein, um ein gesundes Lächeln zu erhalten. Hier ist die generelle Anästhesie notwendig, um therapeutische Maßnahmen durchführen zu können oder es dem Angstpatienten überhaupt zu ermöglichen, zum Arzt zu gehen.
Unser Tipp: Moderne Zahnzusatzversicherungen, wie beispielsweise die Zahnzusatzversicherung dentolo haben die erweiterte Schmerzausschaltung in ihr Leistungsportfolio aufgenommen.
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Weitere Gründe für eine Vollnarkose bei Zahnarzt-Behandlungen
Auch bei Menschen mit Bewegungsstörungen, durch die sie nicht still halten können, ergibt eine generelle Sedierung Sinn.
Ebenfalls kann die Vollnarkose bei Menschen mit einer geistigen Behinderung oder ausgeprägten Würgereflexen einen Ausweg bieten. Eine weitere Gruppe, bei denen die Allgemeinanästhesie Einsatz findet, sind Kinder. Kinder sind oft “unkooperativ” und es ist schwer bis gar nicht möglich, Behandlungen unter einer örtlichen Betäubung durchzuführen.
Narkose beim Zahnarzt ohne medizinische Notwendigkeit
Auch bei Angstpatienten, die die Zahnbehandlung einfach nicht bewusst miterleben, jegliche Zahnschmerzen umgehen und sich in keiner Weise der psychischen Belastung von einem zahnmedizinischen Eingriff aussetzen möchten, können eine Heilmethode unter Vollnarkose in Anspruch nehmen, sofern dem gesundheitlich nichts entgegensteht. Die Kosten tragen Sie aber als Patient selbst, sofern keine Zahnarztphobie nachgewiesen wurde.
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Eine Vollnarkose kann schnell teuer werden. Eine Zahnzusatzversicherung schützt Sie vor dieser hohen Zahlung.
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Unterschied zwischen Lokalanästhesie und Allgemeinanästhesie
Zur Vermeidung von Schmerzen während einer Zahnbehandlung gibt es verschiedene Arten der Betäubung:
- Die Lokalanästhesie (lokale Betäubung, Spritze)
- Die Allgemeinanästhesie (Narkose)
Wesentlich häufiger als die Vollnarkose wird beim Zahnarzt die Lokalanästhesie durchgeführt. Dabei handelt es sich um eine örtliche Betäubung mit einem geeigneten Betäubungsmittel zur Ausschaltung der Schmerzen an einer lokal begrenzten Behandlungsstelle. Der Patient bleibt bei Bewusstsein und ist in seiner Wahrnehmung nicht beeinträchtigt – je nach Betäubungsart wird die Schmerzweiterleitung ins Gehirn verhindert. So kommt der Schmerz erst gar nicht an und wird auch nicht wahrgenommen.
Zahnbehandlungen mit Vollnarkose: Risiken und Nebenwirkungen
Eine Allgemeinnarkose beim Zahnarzt ist grundsätzlich ein sehr sicheres Verfahren. Dennoch bestehen gewisse Risiken und Nebenwirkungen, wenn der Körper mittels Narkosemittel in einen tiefschlafähnlichen Zustand versetzt wird.
Vollnarkose-Risiko 1: Vorerkrankungen, Allergien oder Schwangerschaft?
Der Zahnarzt und der Narkosearzt untersuchen vor der Behandlungsform den Patienten auf seinen Gesundheitszustand und seine Krankheitsgeschichte. Liegen beispielsweise etwaige schwerwiegende Vorerkrankungen, frühere Operationen, chronische Erkrankungen (wie bezüglich der Lunge, Herz, Leber, Schilddrüse, Gehirn oder dem Blut), aktuelle Begleiterkrankungen, Schwangerschaft, Unverträglichkeiten und Allergien gegen Anästhetika oder sonstige entscheidende Sachverhalte vor, kann eine Vollnarkose aufgrund von etwaigen Risiken nicht in Betracht kommen.
Vollnarkose-Risiko 2: Alter & Lebensgewohnheiten, wie Alkohol, Rauchen, Drogen sowie einige Medikamente
Inwieweit eine generelle Anästhesie beim Zahnarzt zu riskant ist, wird von Ärzten individuell eingeschätzt, ebenso die Eignung der Narkoseart und der Narkose- und Schmerzmittel. Bestehen für eine allgemeine Anästhesie bestimmte Risiken, die ein Ausschlusskriterium darstellen, kann dennoch eine Lokalanästhesie möglich sein, um das Problem des Schmerzempfindens zu lösen.
Die Vor- und Nachteile der beliebtesten Narkoseverfahren auf einen Blick
Vor- und Nachteile intravenös verabreichter Narkosemittel (z.B. Vollnarkose)
Intravenös verabreichte Narkosemittel setzen sich aus Schlafmitteln, hochwirksamen Schmerzmitteln und muskelentspannenden Mitteln zusammen. Bei der Vollnarkose muss ein Anästhesist anwesend sein. Dieser überwacht während des Eingriffes alle Körperfunktionen, die durch das Narkosemittel beeinflusst werden. Die Vollnarkose schaltet das Schmerzempfinden und das Bewusstsein aus, sodass Sie während der Behandlung schlafen.
Vorteile der Vollnarkose:
- Angst- und stressfreie Behandlung
Mögliche Risiken und Nachteile der Vollnarkose:
- Nebenwirkungen nach der Narkose möglich: Übelkeit, Kopfschmerzen, Müdigkeit, eingeschränkte Verkerhrstüchtigkeit
- bei schlechtem Allgemeinzustand oder bei Schwangerschaft ungeeignet
- Belastung für den Körper, Nebenwirkungen während der Narkose: Allergische Reaktionen, Kreislaufzusammenbruch
Vor- und Nachteile von Lachgas als Narkosemittel bei Behandlungen
Eine weitere Möglichkeit sind Inhalations-Narkotika, die über die Atemluft zugeführt werden. Dabei handelt es sich um narkotisch wirkende Gase, wie Lachgas oder verdampfende Flüssigkeiten, die eine hypnotische und muskelentspannende Wirkung haben. Das Lachgas (N2O) wird bereits seit dem 19. Jahrhundert in der Zahnheilkunde eingesetzt und ist somit eines der ältesten Narkosemittel. Es kommt millionenfach und täglich in deutschen Zahnarztpraxen zum Einsatz und hat den Vorteil, dass der Patient das Bewusstsein nicht verliert und somit während der Behandlung ansprechbar bleibt. Zudem kann die Behandlung mit Lachgas ohne Anwesenheit eines Anästhesisten durchgeführt werden.
Vorteile von Lachgas:
- Wirkung tritt schnell ein und klingt schnell ab
- Lachgas ist in der Regel gut verträglich und besonders für Kinder und ängstliche Patienten geeignet
Mögliche Risiken und Nachteile von Lachgas:
- Nebenwirkungen (meist bei Überdosierung, sehr selten): Schwitzen, Unruhe, Übelkeit, Kopfschmerzen
- nicht für jeden Patienten geeignet: Patienten mit Lungenerkrankungen, Mittelohrentzündung, Drogenabhängige, Darmverschluss
Vor- und Nachteile des Dämmerschlafs (Analgosedierung als Narkosemittel)
Eine gute Alternative zur Narkose ist die „Analgosedierung“ beim Zahnarzt, bei der Menschen nicht in einen Tiefschlaf, sondern nur in einen Dämmerschlaf versetzt werden. Das Wort Analgosedierung setzt sich zusammen aus analgo (Analgetikum = Schmerzmittel) und Sedierung (Beruhigungsmittel) zusammen.
Vorteile des Dämmerschlafes:
- Gute Schmerz- und Angstausschaltung bei vollständiger Kooperationsfähigkeit durch den Patienten
- Möglich bei Patienten, bei denen aus gesundheitlichen Gründen keine Vollnarkose möglich ist
- Schonender für den Körper, da die Körperfunktionen nicht so stark beeinflusst werden.
Mögliche Risiken und Nachteile des Dämmerschlafes:
- Nebenwirkungen nach der Behandlung: Benommenheit, eingeschränkte Verkehrstüchtigkeit
- für Asthmatiker und schwer Übergewichtige ungeeignet
Was passiert mit meinem Körper bei einer Behandlung unter Vollnarkose?
Anders als bei der Lokalanästhesie wird der zu Behandelnde bei einer Vollnarkose vor der Behandlung durch medizinische Narkosemittel vorübergehend in einen Zustand des Tiefschlafs versetzt – das Bewusstsein, das Schmerzempfinden und bestimmte Körperfunktionen im gesamten Körper werden vorübergehend “lahmgelegt”.
Eine tiefe Narkose hat folgende Vorteile:
- Die Aufhebung des Bewusstseins in Form von Schlaf
- Die Ausschaltung der Schmerzempfindung, die Blockade des Gedächtnisses
- Die Dämpfung vegetativer Nervenfunktionen
- Die Muskelentspannung
Durch die Gedächtnisblockade gibt es keine Erinnerung an den Verlauf und die Geschehnisse des chirurgischen Eingriffes, was ein gewünschter Effekt ist. Die Dämpfung der vegetativen Funktionen betrifft z.B. den Blutdruck, den Puls, die Darmtätigkeit und die Veränderung der Körpertemperatur. In dem künstlichen Schlafzustand setzen das Bewusstsein, die Muskelkraft, der Atemantrieb und viele Schutzreflexe des Körpers aus.
Der Ablauf einer Vollnarkose beim Zahnarzt
Die Vollnarkose beim Arzt teilt sich in drei Phasen: Die Einschlafphase, die Erhaltungsphase und die Aufwachphase.
Das Aufklärungsgespräch mit den Narkoseärzten (Anästhesisten)
Bevor das alles passiert gibt es ein Aufklärungsgespräch mit einem Narkosearzt, welcher auch während der laufenden Anästhesie an der Seite des Patienten steht und den Verlauf der Behandlung, sowie die Werte des Schlafenden immer im Blick hat. Bei dem Aufklärungsgespräch mit den Anästhesisten geht es um ein generelles Narkoserisiko und welche Risiken die geplante Behandlung mit sich bringen kann.
Die Einschlafphase bei der Vollnarkose
Vor Beginn der Operation bekommt man ein Beruhigungsmittel. Nachdem die beruhigende Wirkung eingesetzt hat, wird die eigentliche Narkose eingeleitet. Alle Anwesenden kümmern sich um den Patienten, während dieser ganz in Ruhe und entspannt einschlafen kann. Im Hintergrund wird die Behandlung schon vorbereitet und alle Instrumente werden überprüft und das Behandler-Team, bestehend aus Krankenschwestern, Pflegern, Assistenten und Ärzten bespricht noch einmal kurz den Ablauf und die Besonderheiten.
Die Erhaltungsphase bei der Vollnarkose
Je nach Art und Umfang des Eingriffs wird nach dem Einschlafen eine Sauerstoffzufuhr angelegt. Davon merkt der Schlafende allerdings nichts – und er wird sich auch nicht erinnern. Das einzige was man eventuell nach der Beatmung merkt, ist ein kratziger oder trockener Hals. Während der Behandlung achtet der Narkosearzt darauf, dass die Person nicht aufwacht und im Tiefschlaf verbleibt, indem er stetig Narkosemittel gibt.
Die Aufwachphase bei der Vollnarkose
Nachdem die Behandlung abgeschlossen ist, wird die Zufuhr der Narkosemittel immer weiter reduziert und die Aufwachphase ist damit eingeleitet. Wie nach einem richtig tiefen Schlaf braucht man auch nach einer Vollnarkose Zeit um wieder zu sich und in die Welt zu finden – dabei wird man aber von dem Fachpersonal begleitet. Nachdem die Patienten wieder zu sich gekommen sind bleiben sie oft noch für eine gewisse Zeit zur Beobachtung in der Praxis oder Klinik. Damit stellt man sicher, dass es dem Patienten gut geht, er die Narkose gut vertragen hat, und es zu keinen post-operativen Beeinträchtigungen aufgrund der Narkose kommt. Mit Begleitung darf man jetzt nach Hause gehen.
Für wen eignet sich eine Vollnarkose-Behandlung beim Zahnarzt?
Rundum gesunden Patienten steht einer Vollnarkose in der Regel nichts im Weg. Grundsätzlich kann jede gesunde Person einer medizinischen Maßnahme unter dem Einfluss einer Narkose unterzogen werden, von Kinder ab 2 Jahren bis zu Menschen im höheren Alter.
Die entscheidende Voraussetzung ist immer der Gesundheitszustand: Eine Tiefschlaf-Narkose stellt einen großen Aufwand und eine hohe Belastung für den Körper dar. Es sollte berücksichtigt werden, dass damit immer Risiken, Nebenwirkungen oder gesundheitliche Folgen verbunden sein können. Eine Hürde können auch die finanziellen Aspekte darstellen, denn mit dem Eingriff sind entsprechende Kosten verbunden, die nicht in jedem Fall von der Krankenkasse getragen werden, sondern für die der Patient selbst aufkommen muss.
Wie teuer ist die Vollnarkose beim Zahnarzt?
Der Preis für die Vollnarkose ist abhängig von der Dauer des Eingriffes. Meist wird ein Grundbetrag für die Einleitung der Narkose berechnet. Anschließend kommt pro 30 Minuten/pro Stunde ein zusätzlicher Betrag hinzu. Bei kurzen Eingriffen kostet die Narkose zwischen 250 €-300€.
Wann bezahlt die Krankenkasse die Narkose beim Zahnarzt?
Die Krankenkasse bezahlt die Narkose nur bei medizinischer Notwendigkeit. Werden vier komplizierter Weisheitszähne entfernt, und der Patient wäre nicht in der Lage für die Dauer des Eingriffes den Mund weit genug geöffnet zu lassen, kommt es meist zu einer Kostenübernahme. Auch bei Kindern oder nachgewiesenen psychischen Erkrankung übernehmen die Kassen die Kosten in der Regel.
Ist die Vollnarkose beim Zahnarzt gefährlich?
Die Vollnarkose beim Zahnarzt birgt die gleichen Risiken, wie überall anders auch. Sie wird durch einen ausgebildeten Anästhesisten durchgeführt, sodass Sie sich sicher fühlen können.