Kostenfalle Zahn: Wie Sie zu hohe Zahnarztkosten vermeiden
Gesunde Zähne können sehr teuer sein und nicht immer ist man auf die hohen Kosten vorbereitet. Der Zahnarzt tut sein Möglichstes, um die Gesundheit Ihrer Zähne zu wahren, die finanziellen Folgen müssen jedoch Sie tragen.
Inhaltsverzeichnis
Kostenfalle Zahn 1: Keine Kostenaufklärung
Seit dem Patientenrechtegesetz von 2013 ist die wirtschaftliche Aufklärungspflicht im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Der Behandler muss über finanzielle Folgen aufklären, soweit die Kosten nicht von Dritten vollständig übernommen werden. Der Zahnarzt sollte den Patienten mündlich oder besser schriftlich über die Höhe der Zahnarztkosten für die Behandlung informieren. Dies sollte rechtzeitig erfolgen, um dem Patienten Bedenkzeit einzuräumen und ihm die Möglichkeit zu geben, sich bei seinem Versicherer zu informieren.
Hohe Zahnarztkosten vermeiden - Aufklärung von gesetzlich Versicherten:
Gesetzlich Versicherte gehen meist davon aus, dass die Kosten für die zahnärztliche Leistung von den gesetzlichen Krankenkasse übernommen wird. Deshalb sollte der Zahnarzt immer aufklären, wenn es sich nicht um eine Kassenleistung handelt. Außerdem sollten kostenfreie oder günstigere Alternativen gegeben werden. Eine Mehrkostenvereinbarung ist also bei privatzahnärztlichen Leistungen auf jeden Fall zu empfehlen.
Hohe Zahnarztkosten vermeiden - Aufklärung von Privatpatienten:
Hier besteht ein direktes Liquidationsverhältnis zwischen dem Patienten und dem Zahnarzt. Der Patient bezahlt die Rechnungen und reicht diese dann bei seinem privaten Krankenversicherer ein. Aufgrund der zahlreichen Versicherungstarife ist es für den Behandler unmöglich zu wissen, welche Privatversicherung, welche Anteile im Einzelnen übernimmt und welche nicht.
Der Patient sollte sich bei seiner Versicherung ausführlich informieren, bevor eine teure Behandlung begonnen wird. Falls der Arzt jedoch weiß, dass die Kosten nicht von der Privatversicherung getragen werden, sollte er den Patienten aufklären.
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Kostenfalle Zahn 2: Kein Kostenvoranschlag vor Behandlungsbeginn
Sobald eine Behandlung mit kostenpflichtigen Zusatzleistungen geplant wird, sollten Sie eine schriftliche Vereinbarung bezüglich der Kosten erhalten. Zwar ist eine schriftliche Mehrkostenvereinbarung auch keine Preisgarantie, allerdings kann der Zahnarzt dann nur maximal 20 Prozent und nur mit einer guten Begründung von den angekündigten Preisen abweichen.
Mithilfe eines Kostenvoranschlags können Sie zusätzlich vorab die Kostenübernahme mit Ihrem Versicherer klären. Zwar wird beim Zahnersatz zunächst immer ein Heil- und Kostenplan erstellt und der Kasse übermittelt, doch nicht nur bei Zahnersatz sollten Sie sich die Preise schriftlich bestätigen lassen, sondern grundsätzlich bei allen Zahnbehandlungen.
Beratungsstellen der Zahnärztekammern bieten außerdem eine kostenfreie Überprüfung der Angemessenheit der Preise. An diese Stelle können Sie sich auch wenden, wenn Sie die Empfehlung einer kostenpflichtigen Leistung überprüfen lassen möchten.
Hohe Zahnarztrechnung vermeiden: Achten Sie auf die Steigerungssätze
Die Höhe der privaten Behandlungskosten errechnet sich aus der Gebührennummer der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und dem sogenannten Steigerungssatz.
Jeder Gebührennummer werden eine zahnärztliche Leistung und eine Punktzahl zugeordnet. Ein Punkt entspricht hierbei etwa 5,62 Cent. Der Steigerungssatz reicht von 1 bis 3,5 oder höher. Die entsprechende Steigerung ist durch den Zahnarzt zu begründen und soll den erhöhten Aufwand der zahnmedizinischen Leistung widerspiegeln. Der 2,3fache Satz entspricht einem durchschnittlichen Schwierigkeitsgrad der zahnärztlichen Behandlung. Die Punktzahl der einzelnen Leistung wird mit dem Steigerungssatz multipliziert.
Das folgende Beispiel soll das verdeutlichen:
Gebühren- position |
Punkte | Bei 1fachem Satz |
Bei 2,3fachem Satz |
Bei 3,5fachem Satz |
|
---|---|---|---|---|---|
0100 | Leitungs- anästhesie |
70 | ca. 4 Euro | ca. 9 Euro | ca. 14 Euro |
2060 | Einflächige Kunststofffüllung |
527 | ca. 30 Euro | Ca. 68 Euro | 104 Euro |
Achten Sie darauf, dass der Zahnarzt im Kostenvoranschlag einen angemessenen Steigerungsfaktor einträgt.
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Hohe Zahnarztrechnung vermeiden: Prüfen Sie Material- und Laborkosten
Bei Zahnersatz ist meist auch ein zahntechnisches Labor an der Herstellung beteiligt. Die Zahntechniker berechnen zum einen ihren Arbeitsaufwand und zum anderen das verwendete Material.
Bei der Kostenkalkulation sollten Sie darauf achten, dass Ihr Kostenvoranschlag auch diese Material- und Laborkosten enthält. Grundlage sollte ein individuell angefertigter Kostenvoranschlag des Techniklabors sein, um die Preise genauer zu bestimmen.
Kostenfalle Zahn 3: Mehrere kostenintensive Behandlungsschritte
Zweigeteilte Kosten bei der Implantatversorgung
Viele Patienten erleben am Ende der Implantatversorgung eine böse Überraschung: Der Behandler hatte nur über die anfänglichen Preise der Implantation aufgeklärt. Nachdem das Implantat eingeheilt ist, erfolgt jedoch der Aufbau mit dem eigentlichen Zahnersatz. Dies kann beispielsweise durch eine Krone oder Brücke geschehen und ist mit weiteren hohen Kosten für den Zahnersatz verbunden. Denn auch hier zahlt die Krankenkasse nur den Festzuschuss für die Regelversorgung, weshalb ein großer Anteil übrig bleibt.
Achten Sie also darauf, dass Sie vor Beginn der Behandlung einen Kostenvoranschlag für die Chirurgie und auch für den Zahnersatz erhalten, um Ärger und eine Überraschung zu vermeiden.
Kostenfalle Zahn 4: Ratenzahlungen oder Zahnkredite
Ratenzahlung bei teuren Zahnbehandlungen ist eine häufig genutzte Möglichkeit der Finanzierung. Der Patient vereinbart hierbei, über eine festgelegte Laufzeit einen monatlichen Betrag abzubezahlen. Bei langen Laufzeiten müssen oft Zinsen gezahlt werden. Die vermeintlich niedrigen Raten verleiten jedoch auch Patienten zu einer teuren Behandlung, die sich das gar nicht leisten können. Bemerkt wird dies erst, wenn es zu spät ist.
Ähnlich verhält es sich mit Krediten, die aufgenommen werden, um den Zahnersatz zu finanzieren. Auch hier muss vorher geprüft werden, wie hoch die Zinsen sind und ob es finanziell machbar ist.
Arbeitslosigkeit oder Krankheit können dazu führen, dass Raten nicht mehr gezahlt werden können.