Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der URL https://www.dentolo.de veröffentlichte Website der getolo GmbH.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 27. Juni 2025 durchgeführten Selbstbewertung mit dem Tool Stark von Stark Lab, Inc.

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen, wegen der folgenden Unvereinbarkeiten:

Nicht barrierefreie Inhalte

i) Nichtvereinbarkeit mit der BITV 2.0

  • Einige Navigationselemente sind per Tastatur nicht vollständig zugänglich und entsprechen nicht dem Erfolgskriterium 2.1.1 Tastatur (WCAG 2.1).
  • Kontrastverhältnisse zwischen Text und Hintergrund sind bei bestimmten UI-Komponenten unzureichend, was gegen Erfolgskriterium 1.4.3 Kontrast (Minimum) verstößt.
  • Fehlende Alternativtexte bei einzelnen Bildern und Icons verstoßen gegen Erfolgskriterium 1.1.1 Nicht-Text-Inhalte.

ii) Unverhältnismäßige Belastung (§ 12a Absatz 6 BGG)

  • Bestimmte PDF-Dokumente, die von Dritten bereitgestellt wurden, sind derzeit nicht barrierefrei zugänglich. Eine barrierefreie Aufbereitung stellt derzeit eine unverhältnismäßige Belastung dar. Auf Anfrage stellen wir barrierefreie Alternativen bereit.

iii) Inhalte außerhalb des Anwendungsbereichs

  • Archivierte Seiten, die vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden, und seither nicht wesentlich verändert wurden, fallen nicht in den Anwendungsbereich gemäß § 2 Absätze 2 und 3 BITV 2.0.

Fakultativ barrierefreie Inhalte

  • Untertitel für eingebettete Videos
  • Transkripte zu Audiomaterialien

Geplante Maßnahmen zur Barrierefreiheit

  • Überarbeitung der Tastaturnavigation bis Oktober 2025
  • Verbesserung der Farbkontraste bis Dezember 2025
  • Ergänzung der Alternativtexte für alle relevanten Bilder bis September 2025

Freiwillige Maßnahmen

  • Responsive Design zur optimalen Nutzung auf mobilen Geräten
  • Optimierte Fokuszustände bei Tastaturbedienung

Datum der Erstellung und Aktualisierung

Diese Erklärung wurde am 27. Juni 2025 erstellt und zuletzt am 27. Juni 2025 aktualisiert.

Barrieren melden – Feedback

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen?
Dann kontaktieren Sie bitte unser Team unter:

Email: info@getolo.com‍

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.

Erklärung zur Barrierefreiheit

dentolo ist ein Produkt der getolo GmbH.

Die getolo GmbH ist bestrebt, ihre Produkte und Dienstleistungen im Einklang mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften für alle Menschen zugänglich zu machen und die entsprechenden Bereiche ihrer Website barrierefrei zu gestalten.

Diese Erklärung bietet nachfolgend konkrete Informationen zur Barrierefreiheit auf dieser Website.

Die Erklärung bezieht sich ausschließlich auf Inhalte, die auf der Domain www.dentolo.de veröffentlicht sind. Sie gilt nicht für andere Websites der getolo GmbH, für Partner-Websites oder für verlinkte externe Inhalte.

Um die Benutzerfreundlichkeit und Zugänglichkeit unserer digitalen Angebote – einschließlich Websites und mobiler Anwendungen – kontinuierlich zu verbessern, setzt die getolo GmbH das Tool Stark von Stark Lab, Inc. ein. Dieses bietet verschiedene Funktionen zur Barrierefreiheit und unterstützt uns dabei, unsere Inhalte nutzerfreundlich, zugänglich und anpassbar für unterschiedliche Seh- und Nutzungsbedürfnisse zu gestalten.

Beschreibungen unserer Dienstleistungen

Über die Website von dentolo erhalten Kundinnen und Kunden einen umfassenden Überblick über die von uns vermittelten digitalen Zahnzusatzversicherungen.

dentolo ist Teil der Produktfamilie der getolo GmbH, zu der auch petolo, patolo und vitolo gehören.

Von dentolo aus werden Interessierte direkt zu den entsprechenden Tarif- und Produktseiten weitergeleitet, auf denen sie sich im Detail über Leistungen, Beiträge, FAQs und Optionen informieren können – inklusive Vergleichsrechnern und klarer Produktbeschreibungen.

Viele unserer Versicherungsprodukte können dort einfach und direkt online abgeschlossen werden.

Status Barrierefreiheit

Der Zugang zu den digitalen Angeboten von dentolo ist barrierefrei gestaltet.

Wir orientieren uns dabei an den technischen Anforderungen gemäß EN 301 549 v.3.2.1 sowie an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2.

Unser Ziel ist es, unsere Seiten so zu entwickeln, dass sie den Anforderungen des höchsten Standards – WCAG 2.2 Level AAA – bestmöglich entsprechen: WCAG 2.2 Richtlinien ansehen

Der letzte Test zur Überprüfung der Barrierefreiheit unserer digitalen Produkte wurde am 27.06.2025 durchgeführt.

Die Prüfung erfolgte durch:

  • Analyse mit dem Stark Tool von Stark Lab, Inc.
  • Interne manuelle Tests

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 27.06.2025 erstellt.

Barriere melden

Trotz unserer besten Bemühungen, die Barrierefreiheit auf unseren Seiten sicherzustellen, kann es vorkommen, dass einzelne Inhalte oder Funktionen nicht vollständig zugänglich sind oder nicht Ihren Erwartungen entsprechen.

Zudem können technische Updates an unseren Systemen oder Services in Einzelfällen vorübergehend die Barrierefreiheit beeinträchtigen.

Sollten Sie auf unserer Website Barrieren entdecken oder Fragen zur Barrierefreiheit bei dentolo haben, freuen wir uns über Ihren Hinweis.

So melden Sie eine Barriere:

  • Bitte teilen Sie uns mit, auf welcher Seite das Problem aufgetreten ist. Kopieren Sie dazu den Link aus der Adresszeile Ihres Browsers und beschreiben Sie kurz, welche Inhalte oder Funktionen für Sie nicht zugänglich waren.
  • Senden Sie Ihre Rückmeldung bitte per E-Mail an: accessibility@getolo.com

Hinweis: An diese Adresse können ausschließlich Hinweise zum Thema Barrierefreiheit gesendet werden. Bitte senden Sie keine persönlichen Daten oder Informationen zu Ihrem Versicherungsschutz mit.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung – Sie helfen uns dabei, unser digitales Angebot für alle zugänglich zu gestalten!

Zuständige Marktüberwachungsbehörde

Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit dentolo nicht erfolgreich war oder Sie auf Ihre Mitteilung bzw. Anfrage zur Barrierefreiheit keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie sich an die Überwachungsstelle des Landes Berlin für digitale Barrierefreiheit wenden.

Diese Stelle überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit digitaler Angebote gemäß § 3 Absatz 3 BITV 2.0.

Kontakt und weitere Informationen:

E-Mail-Adresse der Senatskanzlei Berlin: Ueberwachungsstelle-Digitale-Barrierefreiheit@senatskanzlei.berlin.de

Website der Überwachungsstelle Berlin: https://www.berlin.de/lb/digitale-barrierefreiheit/ueberwachung/